Unter Camper oder Wohnmobil versteht man Fahrzeuge mit einem speziellen Aufbau, die dauerhaft ausgestattet sind, um bis zu 7 (sieben) Personen, einschließlich des Fahrers, Unterkunft zu bieten (Art. 54, Abs. 1, Buchst. m, Straßenverkehrsordnung). Camper können ohne Anhänger fahren, da sie mit einem Motor ausgestattet sind. Umgebaute Transporter, die lediglich die Grundfunktionen eines Campers bieten, sind nicht als solche zu verstehen.